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Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Josef Reiner GmbH & Co KG
1.) Bestellungen:
Bestellungen werden ausschließlich
unter Zugrundelegung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen
angenommen. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden
und Erklärungen über Liefertermine, Preise
und Menge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
wurden.
Bestellungen sind für Auftraggeber bindend, für
uns erst dann, wenn dieselben von uns angenommen sind.
2.) Preise:
Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
Bei Nichterreichen der vereinbarten Mindestbestellmenge
werden die anfallenden Frachtkosten in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.) Lieferung:
Kosten und Ansprüche, die dadurch
entstehen, dass eine besondere Versandart oder eine
Eillieferung gewünscht wird, gehen zu Lasten des
Käufers. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse,
und ähnliches entbinden von der Lieferpflicht.
4.) Zahlung:
Das vereinbarte Zahlungsziel wird der Rechnung vermerkt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles
werden Bezugszinsen in Höhe von 12% p.a. ab Fälligkeitsdatum
des Rechnungsbetrags zuzüglich der entstandenen
Verwaltungskosten berechnet.
5.) Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich
aller Nebenforderungen unser Eigentum. Für den
Fall der Weiterveräußerung der so unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware tritt der Käufer die ihm erwachsende
Kaufpreisforderung gegenüber seinem Abnehmer schon
jetzt an die Verkäuferin, Josef Reiner GmbH &
Co KG, hiermit ab.
6.) Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist für
unsere Erzeugnisse richtet sich nach der am Produkt
angegebenen, Mindesthaltbarkeitsdauer. Davon ausgenommen
Mängel, die auf nicht sachgerechter Lagerung zurückzuführen
sind.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
ist ausgeschlossen, sofern die Josef Reiner GmbH &
Co KG weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.) Behandlung der Waren und Beanstandung:
Jede Lieferung ist bei Warenannahme sofort auf Vollständigkeit
und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Erkennbare
Mängel sind bei sonstigem Ausschluss sofort geltend
zu machen und durch den anliefernden Fahrer schriftlich
zu bestätigen. Alle Waren sind umgehend artgerecht
einzulagern, sodass Schäden durch Erwärmung
oder unsachgemäße Behandlung ausgeschlossen
sind. Bei Übergabe nicht erkennbarer Mängel
sind innerhalb von 12 Stunden nach Erkennbarkeit schriftlich
zu rügen.
8.) Gegenproben:
Bei amtlichen Probenziehungen ist unbedingt
eine Gegenprobe zu fordern und uns diese unverzüglich
in der vom Beamten übergeben amtlich versiegelten
Form (gekühlt!!) zur Gegenuntersuchung zu übersenden.
9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile ausschließlich Graz.
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen österreichischem
Recht.
Stand 12-2007
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