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Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Josef Reiner GmbH & Co KG

1.) Bestellungen:

Bestellungen werden ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden und Erklärungen über Liefertermine, Preise und Menge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Bestellungen sind für Auftraggeber bindend, für uns erst dann, wenn dieselben von uns angenommen sind.

2.) Preise:

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Bei Nichterreichen der vereinbarten Mindestbestellmenge werden die anfallenden Frachtkosten in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.) Lieferung:

Kosten und Ansprüche, die dadurch entstehen, dass eine besondere Versandart oder eine Eillieferung gewünscht wird, gehen zu Lasten des Käufers. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse, und ähnliches entbinden von der Lieferpflicht.

4.) Zahlung:

Das vereinbarte Zahlungsziel wird der Rechnung vermerkt.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Bezugszinsen in Höhe von 12% p.a. ab Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrags zuzüglich der entstandenen Verwaltungskosten berechnet.

5.) Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung der so unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Käufer die ihm erwachsende Kaufpreisforderung gegenüber seinem Abnehmer schon jetzt an die Verkäuferin, Josef Reiner GmbH & Co KG, hiermit ab.

6.) Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist für unsere Erzeugnisse richtet sich nach der am Produkt angegebenen, Mindesthaltbarkeitsdauer. Davon ausgenommen Mängel, die auf nicht sachgerechter Lagerung zurückzuführen sind.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, sofern die Josef Reiner GmbH & Co KG weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.) Behandlung der Waren und Beanstandung:

Jede Lieferung ist bei Warenannahme sofort auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss sofort geltend zu machen und durch den anliefernden Fahrer schriftlich zu bestätigen. Alle Waren sind umgehend artgerecht einzulagern, sodass Schäden durch Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung ausgeschlossen sind. Bei Übergabe nicht erkennbarer Mängel sind innerhalb von 12 Stunden nach Erkennbarkeit schriftlich zu rügen.

8.) Gegenproben:

Bei amtlichen Probenziehungen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und uns diese unverzüglich in der vom Beamten übergeben amtlich versiegelten Form (gekühlt!!) zur Gegenuntersuchung zu übersenden.

9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich Graz. Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen österreichischem Recht.

Stand 12-2007

 

   
 
 
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